Haltungsrichtlinien
1. | Jedes Mitglied des Grand Prix – Verein für Rassekatzen e.V. ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung einzuhalten. Folgende Abschnitte sind besonders zu beachten: |
1.1 | 2. Abschnitt: Tierhaltung 7. Abschnitt: Zucht von Tieren, Handel mit Tieren §§ 11, 11c Zucht und Handel |
1.2 | Sich über die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zu informieren, obliegt in erster Linie dem Züchter-Mitglied. |
1.3 | Soweit die Zucht- und Haltungsrichtlinien des Grand Prix – Verein für Rassekatzen e.V. eine Verbesserung des Schutzes gegenüber den Mindestanforderungen aus dem Tierschutzgesetz darstellen, stehen diese über dem Tierschutzgesetz. |
2. | Jedes Mitglied ist verpflichtet, seinen Katzen den freien Kontakt mit den Menschen und anderen Katzen der Hausgemeinschaft zu ermöglichen. Auch Zuchtkater dürfen nicht völlig isoliert gehalten werden. |
3. | Eine Käfighaltung kann – im Gegensatz zur Gehegehaltung – niemals artgerecht sein und ist aus diesem Grunde untersagt. |
4. | Im Fall von auftretenden Krankheiten ist unbedingt der Rat und die Hilfe eines Kleintierarztes einzuholen. Katzen, die aus medizinischen Gründen zeitweise separat gehalten werden müssen, benötigen erhöhte menschliche Zuwendung und eine besonders hygienische Unterbringung, für die zu sorgen ist. Infektiöse Krankheiten sind der Zuchtbuchstelle zu melden. |
5. | Jedes Mitglied ist verpflichtet, seine Katze(n) nach dem aktuellen Schema, mindestens jedoch gegen Katzenseuche (Panleukopenie), Katzenschnupfen und ggf. Chlamydiose, impfen zu lassen. Außerdem wird eine regelmäßige Untersuchung auf Leukämie empfohlen. |
6. | Die Ernährung der Katze(n) muß ihren Bedürfnissen angepaßt sein, Einseitigkeit ist im Interesse der Gesundheit der Katzen(n) zu vermeiden. |
7. | Das Amputieren der Krallen und andere künstliche Veränderungen sind verboten. Medizinisch notwendige Eingriffe und Sterilisation bzw. Kastration sind hiervon natürlich ausgenommen. |
8. | Sofern die Mehrheit des Vorstandes Beanstandungen an der Katzenhaltungeines Mitglieds hat (räumlicher Art und/oder ernährungsbedingter Art, etc.) ist das Mitglied verpflichtet, den Weisungen des Vorstands umgehend nachzukommen. Nichtbeachtung der Weisungen des Vorstandes führen zum Ausschluß aus dem Grand Prix – Verein für Rassekatzen e.V. |
9. | Die Haltungsrichtlinien sind nicht Bestandteil der Satzung und können vom Vorstand jederzeit geändert werden. Änderungen werden in der Vereinszeitschrift bekanntgegeben und mit deren Erscheinen gültig, wenn dort kein anderes Datum genannt wird. |
Leinfelden, am 15. Mai 2002